AGB |

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf eines fabrikneuen DOMO von AL-CAR Technology, Abteilung DOMO ReiseVan Manufactur

Die vollständigen AGB der AL-CAR Technology finden Sie unter: https://www.al-car.de/agb/

 

A. ALLGEMEIN

1) Verkaufsbedingungen:

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) der AL-CAR Technology (folgend AL-CAR genannt), Inhaber Alexander Weischedel, gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen AL-CAR und Kunden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende oder sonstige Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt bzw. bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch AL-CAR.

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn AL-CAR in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung/ Leistung vorbehaltlos ausführt. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

 

2) Nebenabreden:

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Von diesen AGB abweichende oder sie ergänzende Abreden sind schriftlich niederzulegen.

 

3) Datenschutz:

Die für die Abwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und lediglich für die Abwicklung des Auftrags bzw. der Bestellung, des Widerrufs, der Reklamation und sonstiger vertraglicher Beziehung zum Kunden verwendet. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie im Internet unter:

https://www.al-car.de/datenschutzerklärung

 

Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten:

IITR Datenschutz GmbH, Dr. Sebastian Kraska,

Marienplatz 2, 80331 München

Tel.: +49 (0)89 1891 7360

E-Mail: email@iitr.de, Website: www.iitr.de

 

B. ONLINE-HANDEL & VERTRIEB VON ZUBEHÖR/ERSATZTEILEN IM SHOP

Die Firma AL-CAR hat eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Handel und Vertrieb von Zubehör erstellt. 

>> WEITERLESEN AUF https://www.al-car.de/agb/

 

C. VERTRIEB VON NEUFAHRZEUGEN DER MARKE DOMO

Die Firma AL-CAR hat eigene Allgemeine Verkaufsbedingungen für den Vertrieb von Neufahrzeugen der Marke DOMO erstellt. 

>> WEITERLESEN AUF https://www.al-car.de/agb/

 

D. NEUWAGEN-VERKAUFSBEDINGUNGEN

Die Firma AL-CAR richtet sich nach der unverbindlichen Empfehlung des Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA), des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) und des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK). 

>> WEITERLESEN AUF https://www.al-car.de/agb/

 

E. GEBRAUCHTWAGEN-VERKAUFSBEDINGUNGEN

Die Firma AL-CAR richtet sich nach der unverbindlichen Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK). 

>> WEITERLESEN AUF https://www.al-car.de/agb/

 

F. KFZ-REPARATURBEDINGUNGEN

Die Firma AL-CAR richtet sich nach der unverbindlichen Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK). 

>> WEITERLESEN AUF https://www.al-car.de/agb/

 

G. MIETBEDINGUNGEN FÜR DIE ANMIETUNG VON KFZ

Die Firma AL-CAR hat eigene Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung von Fahrzeugen erstellt. 

>> WEITERLESEN AUF https://www.al-car.de/agb/

 

H. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT & WIRKSAMKEIT

1) Erfüllungsort:

Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferanten.

 

2) Gerichtstand:

2.1) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen einschließlich Wechsel- oder Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von AL-CAR.

 

2.2) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen von DOMO gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

3) Anwendbares Recht:

 

Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

 

4) Wirksamkeit:

Sind einzelne Teile der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar, so bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen nach Sinn und Zweck und wirtschaftlichem Ergebnis so weit wie möglich entsprechen.

 

I. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Diese Bestimmungen bzw. Liefer- und Geschäftsbedingungen der Firma AL-CAR Technology bleiben auch selbst dann verbindlich, wenn sich einzelne Bestimmungen oder Teile der Liefer- und Geschäftsbedingungen als unwirksam erweisen sollten. Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen der Vertragsparteien bedürfen der Schriftform. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Lieferung von Waren aller Art gelten ausschließlich die vorstehenden Liefer- und Geschäftsbedingungen der Firma AL-CAR Technology.

 

Ratzeburg, Stand: September 2018